Gemäß Infektionsschutzgesetz gilt
ab 01.10.2022 bis einschließlich 07.04.2023
absolute FFP-II Maskenpflicht
für Besucher und Patienten
Bitte bringen Sie unbedingt eine entsprechende Maske mit
Begleitpersonen nur in absoluten Ausnahmefällen!
Kommen Sie zu Ihrem Termin bitte pünktlich
(also auch nicht zu früh!)
3G-Regel
bei Kosmetischen Behandlungen im Gesichtsbereich
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können/möchten, sagen Sie bitte mindestes 2 Werktage vorher ab (Telefon, Anrufbeantworter, EMail, Medflex ...), ansonsten wird Ihnen
der Termin als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt!
Ich bitte Sie - auch im Namen meines Teams - um Verständnis in dieser speziellen Situation!
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen!
Dr. Angelika Ernst-Plörer
Aktion: www.ihre-aerzte.de
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