Melanome, Basaliome, Plattenepithelkarzinome...
... dies sind alles Bezeichnungen für bösartige Hauttumore. Unsere Aufgabe ist es, solche Hautkrebserkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Seit dem 1. Juli 2008 kann auch für gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge beim Hautarzt durchgeführt werden.
Leider bezahlen die Gesetzlichen Krankenkassen diese wichtige Vorsorge-Untersuchung bei jüngeren Patienten nur in Ausnahmefällen.
Ob Ihre Krankenkasse die Vorsorge in Ihrem konkreten Fall übernimmt, teilen Ihnen meine Mitarbeiterinnen gerne bei der Terminvereinbarung mit.
Sollten Sie die Hautkrebsvorsorge öfter als alle zwei Jahre oder auch schon vor Ihrem 35. Geburtstag durchführen lassen wollen, können Sie das im Rahmen einer kostenpflichtigen Individuellen Gesundheitsleistung gerne tun.
Bezüglich der damit verbundenen Kosten informiere ich Sie selbstverständlich gerne.
Sollte ich Frühformen oder gar schon bestehende Hauttumore entdecken, wird therapeutisch eingegriffen und die Hautveränderung in einer kleinen Operation entfernt. Im Rahmen der Hautkrebsvorsorge kann auch eine auflichtmikroskopische Fotodokumentation erfolgen, sodass bei einer weiteren Untersuchung beurteilt werden kann, ob sich Veränderungen ergeben haben. Die Kosten für diese Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Über die Kosten kläre ich Sie gerne auf.
Die gegebenenfalls entnommenen Präparate werden durch ein qualifiziertes dermatohistologisches Labor in Lübeck beurteilt.
Bei der regelmäßig stattfindenden Nachsorge untersuche ich Ihre Haut regelmäßig auf Tumorfreiheit.
Manche Vorstufen oder Hautkrebsarten können auch mit einer besonderen Bestrahlungstherapie behandelt werden. Hierzu verfügt meine Praxis über eine hochmoderne Therapieeinheit für die Photodynamische Therapie (PDT).
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