Bei der gesetzlichen Krankenkasse finden Sie guten Schutz, wenn Sie krank werden. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sind aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt. (§12, Abs.1, SGB V).
Andere Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder deren Erbringung unwirtschaftlich ist, dürfen Ärzte nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen.
Um aber Ihrem Gesundheitsbedürfnis als Patient gerecht zu werden, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung das System der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) entwickelt. Über den Weg dieser Wunschleistungen können Sie Untersuchungen und Behandlungen bekommen, die außerhalb der Kassenleistungen liegen. Diese müssen aber auch von Ihnen selbst bezahlt werden.
Unsere Praxis bietet diese Leistungen an und berät Sie sehr gerne.
Wunschleistungen unserer Praxis
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu weiteren Behandlungen haben.
|
|
|